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 Notfallzulassung für Neonicotinoide im Zuckerrübenanbau

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL hat sieben Bundesländern eine mit Auflagen versehene Notfallzulassung für die Beizung von Zuckerrübensaatgut mit Thiamethoxam erteilt. Die Genehmigungen gelten für bestimmte Rübenanbaugebiete in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, die besonders von Ertragsverlusten durch das Vergilbungsvirus bedroht sind. Die Zulassungen umfassen die Behandlung des Saatgutes mit dem Pflanzenschutzmittel Cruiser 600 FS. So gebeiztes Zuckerrüben-Saatgut darf in den jeweiligen Gebieten vom 1. Januar bis 30. April 2021 ausgesät werden.
In Rheinland-Pfalz weisen Monitoringergebnisse für den südlichen Landesteil eine sehr hohe Betroffenheit mit dem Vergilbungsvirus aus, in der Pfalz gelten 6.000 Hektar als stark befallen, in Rheinhessen 5.000 Hektar. Im Norden des Landes kamen zu einem späteren Zeitpunkt weitere 1.500 Hektar Zuckerrübenflächen im Maifeld dazu. In Rheinland-Pfalz wurde eine Gesamtfläche von 12.700 Hektar für die Notfallzulassung genehmigt.

Zuckerrüben: Notfallzulassung für Neonikotinoide, Bauernzeitung, 22.12.2020

Notfallzulassung für RLP vom 22.12.2020, Quelle MWVLW

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